Voraussetzungen für den Fischerschein und die Fischerprüfung Bayern

Fischereischein = Angelschein
Wer in Bayern angeln will braucht dazu einen Fischerschein (Angelschein) und ab 18 Jahren die Fischerprüfung

Bevor Sie zur Prüfung gehen können müssen Sie zuvor einen Vorbereitungslehrgang mit Praxistag besuchen.

Für Kurs + Prüfung gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.

Beim Angeln müssen Sie den Fischerschein und den Erlaubnisschein für das Gewässer bei sich führen.

Sie müssen den Kurs und die Prüfung in dem Bundesland machen, wo Ihr erster Wohnsitz liegt.

Sie müssen an dem Vorbereitungslehrgang (Kurs) mindestens 30 Std. anwesend teilnehmen.
Erst dann können Sie sich für eine Fischerprüfung in Bayern anmelden.

Sie benötigen dazu ein Teilnehmerkonto
bei www.fischerpruefung-online.bayern.de
(siehe Registrierungsanleitung).

Ab 18 Jahren muß man die Fischerprüfung für den Fischerschein bestanden haben.

Ab 14 Jahren können Jugendliche mit Fischerprüfung auch den Fischerschein auf Lebenszeit bei der Gemeinde erhalten. Damit dürfen diese ohne Aufsicht angeln.

Jugendliche von 7 bis unter 18 Jahren sind Jungfischer und benötigen auch einen Erlaubnisschein für das Gewässer.
Der Jugendliche Jungfischer mit Erlaubnisschein aber noch ohne Fischerprüfung darf aber nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischerschein und Fischerprüfung angeln.

 

 

Handbuch:Der Weg zum Fischerschein

 

Registrierungsanleitung

 

 



 

 

 

Kursraum
Fischverarbeitung
Angelgerätekunde

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